Stifterin
Frau Ingeborg Leiendecker (1920-2010), aus Holm-Seppensen (Stadt Buchholz i.d.N.), verfügte in ihrem Testament, dass 45% ihres Nachlasses einer zu gründenden Stiftung und 55% ihrem schwerbehinderten Sohn Mathias zufallen sollten. Die Stiftung sollte die Aufgabe haben, Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Zugleich verfügte sie, dass nach dem Tod ihres Sohnes auch dessen Erbanteil auf die Stiftung übergehen soll. Der Name I.M. Leiendecker Stiftung erinnert an die Stifterin und ihren Sohn.
Geschichte der Stiftung
Die Stiftung wurde mit Bescheid vom 2. Mai 2011 des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, Regierungsvertretung Lüneburg, anerkannt und im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 25. Mai 2011 bekanntgemacht. Grundlage der Anerkennung war die Satzung der Stiftung vom 27. April 2011. Stiftungszweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Menschen mit Behinderung). Die Anerkennung der Stiftung als gemeinnützig folgte mit Bescheid vom 13. Mai 2011 durch das Finanzamt Buchholz i.d.N. Nach dem Tod von Herrn Mathias Leiendecker im Jahre 2015 wurde dessen Erbanteil entsprechend der Verfügung der Stifterin auf die Stiftung übertragen.
Vorstand
Der Vorstand der Stiftung besteht aus drei Personen:
– Thomas Winkelmann (Vorsitzender)
– Dr. Martin Dieckmann (stv. Vorsitzender)
– Peter Eckhoff
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus fünf Personen:
– Martin Ihlius (Vorsitzender)
– Urte Niedzwiedz (stv. Vorsitzende)
– Katja Dieckmann
– Birgit Diekhöner
– Ingrid Schröder
Ehrenvorsitzender
– Dr. Rudolf Dieckmann
Satzung
Download Satzung in der Fassung vom 29. August 2022 (0,3 MB)